Lieder

Zogen einst fünf wilde Schwäne
Wuch­sen einst fünf junge Birken
grün und frisch am Bachesrand.
Sing, sing, was geschah?
Keins in Blüten stand.
Sing, sing, was geschah?
Keins in Blüten stand.
Zogen einst fünf junge Burschen
stolz und kühn zum Kampf hinaus.
Sing, sing, was geschah?
Kein­er kehrt nach Haus.
Sing, sing, was geschah?
Kein­er kehrt nach Haus.
Wuch­sen einst fünf junge Mädchen
schlank und schön am Memelstrand.
Sing, sing, was geschah?
Keins den Brautkranz wand.
Sing, sing, was geschah?
Keins den Brautkranz wand.
Worte und Weise aus dem Kreis Stallupönen;
aufgeze­ich­net und aus dem Litauis­chen über­set­zt von Karl Plenzat.
Quelle: Her­bert Wilhelml

Festschrift

Wir haben unsere ost­deutsche Heimat ver­loren und in Sach­sen ein neues Zuhause gefunden.

Festschrift zum 20-jähri­gen Beste­hen der Kreis­gruppe Chem­nitz der Lands­man­nschaft der Ost- und West­preußen e.V.
Bei Inter­esse an der Festschrift als pdf-Datei nehmen Sie bitte mit uns Kon­takt auf.

Vorstand

Ehren­vor­standsmit­glied
Herr Hans Dzieran
Rosen­hof 15
09111 Chemnitz
Vor­sitzende
Frau Liane Labuhn
Louis-Schre­it­er-Straße 8
09117 Chemnitz
Stel­lvertre­tende Vorsitzende
Frau Ingrid Labuhn
Louis-Schre­it­er-Straße 8
09117 Chemnitz
Schatzmeis­terin
Frau Karin Janella
Arno-Schre­it­er-Str. 17
09123 Chemnitz
Schrift­führer
Herr Kurt Weise
Am Wald 14
09117 Chemnitz
Revi­soren
Frau Maria Schneider
Straße der Natio­nen 32
09111 Chemnitz
Herr Her­mann Reich
Karl-Marx-Straße 5
09577 Niederwiesa
Lei­t­erin Kul­turkreis “Simon Dach”
Frau Ingrid Labuhn
Louis-Schre­it­er-Straße 8
09117 Chemnitz
Lei­t­erin der Frauen- und Spielegruppe
Frau Lies­beth Krüßel
Rit­ter­str. 12
09111 Chemnitz

Satzung

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Vere­in führt den Namen:„Landsmannschaft der Ost- und West­preußen, Kreis­gruppe Chem­nitz e.V.” Er ist in das Vere­in­sreg­is­ter beim Amts­gericht Chem­nitz unter der Vere­in­snr. VR 858 einge­tra­gen. Der Vere­in hat seinen Sitz in 09127 Chem­nitz, Arthur-Stro­bel-Straße 90. Das Geschäft­s­jahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck, Auf­gaben, Gemeinnützigkeit

Die Kreis­gruppe fühlt sich in ihrem Wirken der „Char­ta der deutschen Heimatver­triebe­nen”, gegeben zu Stuttgart am 5. August 1950, in beson­derem Maße verpflichtet und erk­lärt sie zum Grun­dan­liegen ihrer Vere­in­stätigkeit. Die Kreis­gruppe studiert und pflegt die Werte der ost- und west­preußis­chen Geschichte und Kul­tur, ver­mit­telt sie weit­er und erhält heimatlich­es Brauch­tum. Sie fördert den Gedanke­naus­tausch, das Gespräch und die Zusam­menkün­fte der Heimatver­triebe­nen in vielfältiger Weise, baut neue Verbindun­gen zur Heimat auf und unter­stützt die dafür wirk­enden Gremien. Sie organ­isiert Hil­fe für die in der Heimat verbliebe­nen Land­sleute und fördert die Pflege indi­vidu­eller Kon­tak­te zu ihnen. Die Kreis­gruppe ist die über­parteiliche und überkon­fes­sionelle Vere­ini­gung ihrer in Chem­nitz und Umge­bung wohnen­den Mit­glieder. Sie ver­tritt die Anliegen und Forderun­gen der Ver­triebe­nen in allen Angele­gen­heit­en, die mit dem Ver­lust der Heimat zusam­men­hän­gen. Sie bezweckt die Wahrung und Vertre­tung der satzungs­gemäßen Inter­essen ihrer Mit­glieder. Die Kreis­gruppe betreibt die Zusam­me­nar­beit mit anderen Lands­man­nschaften im Rah­men des Bun­des der Ver­triebe­nen in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land. Die Kreis­gruppe betreibt auss­chließlich und unmit­tel­bar gemein­nützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuer­begün­stigte Zwecke” der Abgabenord­nung. Der Vere­in ist selb­st­los tätig. Er ver­fol­gt nicht in erster Lin­ie eigen­wirtschaftliche Zwecke. Mit­tel des Vere­ins dür­fen nur für die satzungs­gemäßen Zwecke ver­wen­det wer­den. Die Mit­glieder erhal­ten keine Zuwen­dun­gen aus Mit­teln des Vere­ins. Es darf keine Per­son durch Aus­gaben, die dem Zweck des Vere­ins fremd sind oder durch unver­hält­nis­mäßige Vergün­s­ti­gun­gen begün­stigt werden.

§3 Mit­glied­schaft

Ordentlich­es oder fördern­des Mit­glied des Vere­ins kann jede natür­liche Per­son wer­den, die das 18. Leben­s­jahr vol­len­det hat und die Satzung anerken­nt. Es kann eine insti­tu­tionell-fördernde Mit­glied­schaft erwor­ben wer­den. Die Auf­nahme in den Vere­in ist schriftlich zu beantra­gen. Der Vor­stand entschei­det über den Auf­nah­meantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antrag­steller die Gründe mitzuteilen. Mit­glieder, die sich durch langjähriges oder beson­ders hohes Engage­ment um den Vere­in ver­di­ent gemacht haben, kön­nen auf Vorschlag des Vor­standes durch die Mit­gliederver­samm­lung auf Leben­szeit zu Ehren­mit­gliedern des Vere­ines ernan­nt wer­den. Die Mit­glied­schaft endet durch Tod, Auss­chluss, Stre­ichung von der Mit­gliederliste oder Aus­tritt aus dem Vere­in. Der Aus­tritt erfol­gt durch schriftliche Erk­lärung über den Vor­stand. Der Aus­tritt kann nur zum Ende eines Geschäft­s­jahres erk­lärt wer­den, wobei eine Kündi­gungs­frist von zwei Monat­en einzuhal­ten ist. Ein Mit­glied kann durch Beschluss des Vor­standes von der Mit­gliederliste gestrichen wer­den, wenn es trotz zweima­liger schriftlich­er Mah­nung mit der Zahlung von Mit­glieds­beiträ­gen im Rück­stand ist. Die Stre­ichung darf erst beschlossen wer­den, wenn nach der Absendung der zweit­en Mah­nung zwei Monate ver­strichen sind und in dieser Mah­nung die Stre­ichung ange­dro­ht wurde. Der Beschluss des Vor­standes soll dem Mit­glied mit­geteilt wer­den. Wenn ein Mit­glied schuld­haft in grober Weise die Inter­essen des Vere­ins ver­let­zt, kann es durch Beschluss des Vor­standes aus dem Vere­in aus­geschlossen wer­den. Vor der Beschlussfas­sung muss der Vor­stand dem Mit­glied Gele­gen­heit zur mündlichen oder schriftlichen Stel­lung­nahme geben. Der Beschluss des Vor­standes ist schriftlich zu begrün­den und dem Mit­glied zuzusenden. Gegen den Beschluss kann das Mit­glied Beru­fung an die Mit­gliederver­samm­lung ein­le­gen. Die Beru­fung ist inner­halb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vor­stand einzule­gen. Die Mit­gliederver­samm­lung entschei­det abschließend über den Auss­chluss. Das betr­e­f­fende Mit­glied hat das Recht, diese Entschei­dung der Mit­gliederver­samm­lung durch die ordentlichen Gerichte prüfen zu lassen.

§4 Finanzierung

Der Vere­in finanziert sich aus:

Mit­glieds­beiträ­gen (Jahres­beiträ­gen)
Spenden
son­sti­gen Einnahmen

Über die Ver­wen­dung der Mit­tel entschei­det der Vor­stand auf der Grund­lage der Beschlüsse der Mit­gliederver­samm­lung. Dem Schatzmeis­ter obliegt es, die ord­nungs­gemäße Führung der Kas­sen­geschäfte des Vere­ins zu regeln. Er ist dem Vor­stand und der Mit­gliederver­samm­lung ver­ant­wortlich, denen er mündlich oder schriftlich Bericht zu erstat­ten hat. Von den Mit­gliedern wer­den Jahres­be­träge erhoben, deren Höhe die Mit­gliederver­samm­lung fes­tlegt. Ehren­mit­glieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträge befreit.
Der Vor­stand kann in begrün­de­ten Fällen den Beitrag ganz oder teil­weise erlassen oder stunden.

§5 Rechte und Plicht­en der Mitglieder

Die Mit­glieder sind berechtigt, die Ein­rich­tun­gen und Anla­gen des Vere­ins zu nutzen und an den unter­schiedlichen Fort­bil­dungs­maß­nah­men des Vere­ins, Kul­tur- und anderen Ver­anstal­tun­gen sowie an der Arbeit der heimatlichen Orts- und Kreis­grup­pen teilzunehmen. Die Mit­glieder haben im Rah­men ihrer Betä­ti­gung im Vere­in die vom Vor­stand erlasse­nen Ord­nun­gen zu beacht­en. Diese Ord­nun­gen sind nicht Bestandteil dieser Satzung.

§6 Organe des Vereins

Organe des Vere­ins sind die Mit­gliederver­samm­lung, der Vor­stand und die Revisoren.

§7 Rechte und Plicht­en der Mitglieder

Die Mit­gliederver­samm­lung ist das ober­ste Organ des Vere­ins und für fol­gende Angele­gen­heit­en zuständig:

Entschei­dung über die Jahre­sauf­gaben und weit­ere grund­sät­zliche Angele­gen­heit­en des Vereins
Bestä­ti­gung des vom Vor­stand aufgestell­ten Haushalt­s­planes für das näch­ste Geschäft­s­jahr, Ent­ge­gen­nahme des Jahres­bericht­es des Vor­standes und der Revisoren.
Ent­las­tung des Vor­standes und der Revisoren.
Fest­set­zung der Mit­glieds­beiträge (Jahres­beiträge und Auf­nah­mege­bühren) und Umlagen.
Wahl und Abberu­fung der Mit­glieder des Vor­standes und der Revisoren.
Beschluß­fas­sung über Änderun­gen der Satzung und über die Auflö­sung des Vereins
Beschluß­fas­sung über die Beru­fung gegen einen Auss­chließungs­beschluß des Vorstandes
Ernen­nung von Ehrenmitgliedern

In der Mit­gliederver­samm­lung hat jedes ordentliche Mit­glied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimm­recht­es kann ein anderes Mit­glied schriftlich bevollmächtigt wer­den. Die Bevollmäch­ti­gung ist für jede Mit­gliederver­samm­lung geson­dert zu erteilen; ein Mit­glied darf jedoch nicht mehr als drei fremde Stim­men vertreten. Min­destens ein­mal im Jahr, möglichst im ersten Quar­tal, soll die ordentliche Mit­gliederver­samm­lung stat­tfind­en. Sie wird vom Vor­stand unter Ein­hal­tung ein­er Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tage­sor­d­nung ein­berufen. Die Frist begin­nt mit dem auf die Absendung des Ein­ladungss­chreibens fol­gen­den Tag. Das Ein­ladungss­chreiben gilt dem Mit­glied als zuge­gan­gen, wenn es an die let­zte vom Mit­glied dem Vere­in bekan­nt­gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tage­sor­d­nung set­zt der Vor­stand fest. Jedes Mit­glied kann bis spätestens eine Woche vor der Mit­gliederver­samm­lung beim Vor­stand schriftlich eine Ergänzung der Tage­sor­d­nung beantra­gen. Der Ver­samm­lungsleit­er hat zu Beginn der Mit­gliederver­samm­lung die Ergänzung bekan­ntzugeben. Über die Anträge auf Ergänzung der Tage­sor­d­nung, die in der Mit­gliederver­samm­lung gestellt wer­den, beschließt die Ver­samm­lung. Eine außeror­dentliche Mit­gliederver­samm­lung ist vom Vor­stand einzu­berufen, wenn das Inter­esse des Vere­ins es erfordert oder wenn 1/3 der Mit­glieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantra­gen. Die Mit­gliederver­samm­lung wird vom Vor­sitzen­den, bei dessen Ver­hin­derung von einem stel­lvertre­tenden Vor­sitzen­den oder vom Schatzmeis­ter geleit­et. Die Ver­samm­lungsleitung kann für die Dauer des Wahl­ganges und der vorherge­hen­den Diskus­sion einem Wahlauss­chuss über­tra­gen wer­den. Die Art der Abstim­mung bes­timmt die Mit­gliederver­samm­lung. Die anwe­senden Mit­glieder der Mit­gliederver­samm­lung sind beschlußfähig. Die Mit­gliederver­samm­lung faßt Beschlüsse im all­ge­meinen mit ein­fach­er Mehrheit der abgegebe­nen Stim­men. Zur Änderung der Satzung und zur Auflö­sung des Vere­ins ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebe­nen Stim­men erforder­lich. Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebe­nen Stim­men erhal­ten hat. Hat nie­mand mehr als die Hälfte der abgegebe­nen Stim­men erhal­ten, so find­et zwis­chen den bei­den Kan­di­dat­en, die die meis­ten Stim­men erhal­ten haben, eine Stich­wahl statt. Gewählt ist dann der­jenige, der die meis­ten Stim­men erhal­ten hat.

§8 Vor­stand

Dem Vor­stand des Vere­ins kön­nen bis zu fünf Mit­glieder ange­hören. Über die Anzahl der Vor­standsmit­glieder entschei­det die Mit­gliederver­samm­lung. Der Vor­stand kann Beisitzer berufen. Der Vor­stand des Vere­ins im Sinne von §26 BGB beste­ht aus dem Vor­sitzen­den, den stel­lvertre­tenden Vor­sitzen­den, dem Schatzmeis­ter und dem Schrift­führer. Der Vor­stand ist für alle Angele­gen­heit­en des Vere­ins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mit­gliederver­samm­lung über­tra­gen sind. Er hat ins­beson­dere fol­gende Aufgaben:

Vor­bere­itung und Ein­beru­fung der Mit­gliederver­samm­lung sowie Auf­stel­lung der Tage­sor­d­nung Aus­führung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Vor­bere­itung des Haushaltsplanes.
Erstellen des Jahresberichtes.
Beschlussfas­sung über die Auf­nahme von Mit­gliedern Vorschläge zur Geschäfts‑, Beitrags- und Wahlord­nung für die Mit­gliederver­samm­lung, die nicht Bestandteil der Satzung sind.

Der Vor­stand wird von der Mit­gliederver­samm­lung auf die Dauer von zwei Jahren, gerech­net von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vor­standes im Amt. Jedes Vor­standsmit­glied ist einzeln zu wählen. Mit der Beendi­gung der Mit­glied­schaft im Vere­in endet auch das Amt eines Vor­standsmit­gliedes. Schei­det ein Mit­glied des Vor­standes vorzeit­ig aus, so kann der Vor­stand für die restliche Amts­dauer des Aus­geschiede­nen einen Nach­fol­ger koop­tieren. Der Vor­stand beschließt in Sitzun­gen, die vom Vor­sitzen­den, bei dessen Ver­hin­derung von einem stel­lvertre­tenden Vor­sitzen­den, ein­berufen wer­den. Bei der Beschlussfas­sung entschei­det die Mehrheit der abgegebe­nen Stim­men; bei Stim­men­gle­ich­heit entschei­det die Stimme des Vor­sitzen­den, bei dessen Abwe­sen­heit die Stimme des stel­lvertre­tenden Vor­sitzen­den. Der Vor­stand kann im schriftlichen Ver­fahren beschließen, wenn alle Vor­standsmit­glieder dem Gegen­stand der Beschlussfas­sung zus­tim­men. Der Vere­in wird nach außen vertreten (Unter­schrift und vor Gericht) durch den Vor­sitzen­den, den stel­lvertre­tenden Vor­sitzen­den und den Schriftführer.

§9 Revi­soren

Die Mit­gliederver­samm­lung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Revi­soren, die die Finanzgeschäfte des Vere­ins kon­trol­lieren und der Mit­gliederver­samm­lung dafür –zwecks Ent­las­tung des Vor­standes – Bericht erstatten.

§10 Bera­tende Gremien

Zur Vor­bere­itung ihrer Entschei­dung kön­nen Organe des Vere­ines Arbeit­skreise und Auss­chüsse bilden. In den Arbeit­skreisen, die bei Bedarf auch ständi­ge Auf­gaben­felder bear­beit­en, kön­nen auch Per­so­n­en berufen wer­den, die nicht Mit­glieder des Vere­ins sind. Der Vor­stand kann Per­sön­lichkeit­en aus Kul­tur, Wis­senschaft, Kun­st, Tech­nik und anderen Bere­ichen des öffentlichen Lebens in einen Fachrat berufen, um deren Wis­sen, Kön­nen und Erfahrun­gen dem Vere­in bei der Erfül­lung sein­er Auf­gaben nutzbar zu machen. Mit­glieder des Fachrates kön­nen zu Sitzun­gen der Organe bera­tend hinzuge­zo­gen werden.

§11 Auflö­sung des Vereins

Die Auflö­sung des Vere­ins kann nur in ein­er Mit­gliederver­samm­lung gemäß §7, Abs. 8 beschlossen wer­den. Die Mit­gliederver­samm­lung ist schriftlich mit ein­er Frist von vier Wochen unter gle­ichzeit­iger Bekan­nt­gabe der Tage­sor­d­nung einzu­berufen. Falls die Mit­gliederver­samm­lung nicht etwas anderes beschließt, sind Vor­sitzende® und stel­lvertre­tende® Vor­sitzende® mit der Liq­ui­da­tion des Vere­ins beauf­tragt und insofern gemein­sam vertre­tungs­berechtigt. Die vorste­hen­den Regelun­gen gel­ten entsprechend, wenn der Vere­in seine Rechts­fähigkeit ver­liert oder sich aus einem anderen Grund auflöst. Änderun­gen oder Ergänzun­gen der Satzung, die von der zuständi­gen Reg­is­ter­be­hörde oder vom Finan­zamt vorgeschrieben wer­den, wer­den vom Vor­stand umge­set­zt und bedür­fen kein­er Beschluß­fas­sung durch die Mit­gliederver­samm­lung. Sie sind den Mit­gliedern spätestens mit der näch­sten Ein­ladung zur Mit­gliederver­samm­lung mitzuteilen. Bei Auflö­sung des Vere­ins oder Weg­fall seines bish­eri­gen Zwecks geht das Ver­mö­gen an die Stiftung der Lands­man­nschaft Ost­preußen e.V. “Zukun­ft für Ost­preußen”, die dieses unmit­tel­bar und auss­chließlich für gemein­nützige Zwecke im Sinn der Stiftung zu ver­wen­den hat.

§12 Schlußbes­tim­mung

Diese Satzung tritt mit der Bestä­ti­gung durch die Mit­gliederver­samm­lung in Kraft. Beschlossen und verkün­det auf der Mit­gliederver­samm­lung am 15. Juni 1992.
Die vor­liegende Fas­sung wurde in der Mit­gliederver­samm­lung am 23. Okto­ber 2010 bestätigt. Zur Mit­gliederver­samm­lung am 29. Mai 2010 wur­den die Vor­standsmit­glieder bestätigt.

Berichte

2018


Jörn Pekrul — “Im Neuen das Alte find­en”; Bilder­spazier­gang mit dem Ken­ner und Fotografen durch Königs­berg, die alte ost­preußis­che Metropole
Dr. Edith Kiesewet­ter-Giese — “Die Verge­wal­ti­gung ost­preußis­ch­er Frauen und Mäd­chen zu Ende und nach dem 2. Weltkrieg
Mar­guerite Kol­lo — “Wal­ter, Willy und Rene Kol­lo; Eine Musik­er­dy­nas­tie aus Nei­den­burg (Masuren)”
Ingrid Labuhn und der KKSD — “Schnee, Eis und Kälte; Ost­preußis­che Wei­h­nacht, wie sie einst war”

2017

“Früh­lings­blu­men­strauß“ Ruth Geede — Leben und Werk
“25-Jahre Kreis­gruppe Chemnitz” 

2016

Marzi­pan aus dem Haus “Schw­er­mer”
Die Land­wirtschaft in Ost­preußen
Ost­preußis­ches Weltkul­turerbe – Tragik um die Kirche in Arnau in Ost­preußen
Der Storch — das preußisch Wap­pen­tier
Niko­laus Kopernikus-Leben und Werk

2015

Eine musikalis­che Win­ter­reise durch Ostpreußen
Preußis­che Zinnfiguren
Das “Blut­gericht” im Schloß zu Königsberg
Mut­tertag auch in Ostpreußen
Die Elch­niederung gestern und heute

2014

Das Turm­blasen in Königsberg
Luther und Ostpreußen
Tan­nen­berg
Mundarten
Schule in Ostpreußen
Das Berlin­er Stadtschloss

2013

Wan­derun­gen 2013
Wei­h­nachts­feier 2013
Bern­stein — das Gold Ostpreußens
Ernst Wiechert, ein ost­preußis­ch­er Schriftsteller
Ost­preußis­che Tafel
Der ost­preußis­che Wald
Bomben auf einen Flüchtlingszug
Galeere lebenslänglich

2012

Wei­h­nacht­en 2012
Totenehrung
Unser neuer Vorstand
Sep­tem­ber­ak­tiv­itäten
Medi­zin im Wan­del der Zeit
Unser Gedenkstein
Ostern 2012
Ausstel­lung in der Leipziger Straße 167

2011

Jahresab­schluß 2011
Frauen­gruppe 2011
Wan­der­gruppe 2011
Volk­strauertag 2011
So würdigten Ost­preußen die Ergeb­nisse land­wirtschaftlich­er Tätigkeit
Plachan­dern — Paud­ern auf ost­preußis­che Art
Deutsch­landtr­e­f­fen der Ost­preußen 2011 in Erfurt
Die Volksab­stim­mung 1920 in Ostpreußen
Juden in Ostpreußen
Chi­ne­sis­che Augenakupunktur
Wan­der­ausstel­lung Unsere neue Heimat — Sachsen
Oster­ver­anstal­tung 2011
Oster­brief 2011
Kalen­der — Geschichte und Geschichten
Hilde­gard Rauschenbach

Andenken

 

in memoriam






Gertrud Altermann

geboren am 11.September 1927 in Mohrungen

ver­stor­ben am 14.Mai 2010 in Chemnitz

Mit ein­er bewe­gen­den Trauer­feier nahm die Orts­gruppe Chem­nitz Abschied von Gertrud Alter­mann. Mehr als 50 Land­sleute hat­ten sich in der Halle auf dem Chem­ntzer Städtis­chen Fried­hof einge­fun­den, um ihrer lang­jahri­gen Vor­sitzen­den das let­zte Geleit zu geben. Fast 20 Jahre führte Gertrud Alter­mann die Kreis­gruppe Chem­nitz in der Lands­man­nschaft der Ost- und West­preußen. Sie war uner­müdlich­er Motor für viele inter­es­sante Pro­jek­te und immer ein Vor­bild preußis­ch­er Pflich­tauf­fas­sung. Sie ver­stand es, die Vor­standsmit­gieder in ein gemein­sames Miteinan­der bei vie­len Auf­gaben einzubeziehen, sei es bei der Kul­tur­ar­beit, in der Frauen­gruppe, bei Aus­flü­gen und Wan­derun­gen, in der Öffentlichkeit­sar­beit, bei Vorträ­gen und bei Krankenbe­suchen. So erzielte die Ver­band­sar­beit einen hohen Wirkungs­grad, der auch im Rah­men der Lan­des­gruppe Sach­sen hohe Wertschätzung fand. Ger­tud Alter­man war Trägerin des Gold­e­nen Ehren­ze­ichens der Lands­man­nschaft Ostpreußen.

Mit emo­tionalen Worten würdigte die stel­lvertre­tende Vor­sitzende Hilli Bartkowiak das Leben und Wirken von Gertrud Alter­mann. Die Feier wurde mit dem Gesang von Ingrid Labuhn und den Damen des Kul­tukreis­es “Simon Dach” begleit­et. Mit dem gemein­samen Gesang des Ost­preußen­liedes und einem let­zten Gruß aus Bern­stein nah­men die Trauergäste Abschied an der Urnenstätte.

Nach­mit­tags saßen — auf Ein­ladung der Kinder und Enkel der Ver­stor­be­nen — alle noch ein­mal vere­int im Chem­nitzer „Plat­ner Hof”.

Zuge­gen waren auch Lan­desvor­sitzen­der Alexan­der Schulz und Ehren­mit­glied Hans Dzier­an von der Landesgruppe.

Das Mit­ge­fühl galt den Ange­höri­gen der Famile. Der Tag endete mit der fes­ten Gewis­sheit, dass die Gruppe die Arbeit von Gertrud Alter­mann in ihrem Sinne weit­er­führen wird. Das sind wir alle Gertrud Alter­mann und ihrem Wirken schuldig.


Soziales

Die soziale Arbeit unser­er Kreis­gruppe liegt im beson­deren Maße in der heimat­be­zo­ge­nen Betreu­ung unser­er Land­sleute im Rah­men häus­lich­er Besuche. Aber auch zu Geburt­sta­gen und anderen Jubiläen nehmen wir Kon­takt zu unseren Mit­gliedern auf.Weiterhin bieten wir die Begleitung bei

- Arztbe­suchen
— Behördengängen

an und organ­isieren einen Abhol­dienst für Geh- und Sehbe­hin­derte zu unseren Veranstaltungen.

Kulturarbeit

Kulturkreis „Simon Dach”

Für sanges­freudi­ge Mit­glieder bietet Frau Ingrid Labuhn in ehre­namtlich­er Funk­tion eine gute Alter­na­tive im Kul­turkreis „Simon Dach”. Dem Ideen­re­ich­tum der Lei­t­erin, Ingrid Labuhn, kann ich hier in kein­er Weise mit Worten gerecht wer­den. Das Geschick ist uns gün­stig, dass sie ihre Begabung und ihr Tal­ent unser­er Kreis­gruppe zur Ver­fü­gung stellt. Der Kul­turkreis „Simon Dach” ist eine unent­behrliche Hil­fe, das kul­turelle Liedgut, die geschichtlichen Ereignisse, sowie die Dichter und Denker vor dem Vergessen­wer­den zu bewahren. Große Ehrun­gen wur­den dem Kul­turkreis auch bei über­re­gionalen Auftrit­ten zu teil.

Frauengruppe

Für han­dar­beits­be­gabte Damen bietet die Frauen­gruppe unter Leitung von Lies­beth Krüßel Zusam­menkün­fte an. Auch die Aktiv­itäten der Frauen­gruppe blühen nicht im Ver­bor­ge­nen. Die tex­tilen Vari­anten der Volk­skun­st wer­den oft öffentlichkeitswirk­sam dargestellt. Die Vielfalt der Tech­niken der masurischen Volk­skun­st Stick­en, Strick­en und Weben find­en im Erfahrungsaus­tausch mit den Frauen­grup­pen auf Lan­desebene statt.

Wandergruppe

Alle 2 Monate find­et ein Wan­dertag unter Leitung von Lies­beth Krüßel in die nähere Umge­bung statt.